Rechtsprechung
VGH Bayern, 07.10.2015 - 19 CE 15.2179 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Direktabschiebung; Grenzübertrittsbescheinigung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zwangsweise Durchsetzung der Pflicht eines Ausländers zum Verlassen des Geltungsbereichs des Aufenthaltsgesetzes; Kontrolle der Ausreise von ausreisepflichtigen Ausländern aus dem Bundesgebiet durch eine Grenzübertrittsbescheinigung
- rewis.io
Erfolglose Beschwerde gegen Abschiebung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 104 Abs. 2; AufenthG § 60a Abs. 2 ff.
Zwangsweise Durchsetzung der Pflicht eines Ausländers zum Verlassen des Geltungsbereichs des Aufenthaltsgesetzes; Kontrolle der Ausreise von ausreisepflichtigen Ausländern aus dem Bundesgebiet durch eine Grenzübertrittsbescheinigung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 01.10.2015 - RN 9 E 15.1585
- VGH Bayern, 07.10.2015 - 19 CE 15.2179
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 17.08.1982 - 1 C 85.80
Feststellungsinteresse zur Vorbereitung eines Amtshaftungsprozesses; Abschiebung …
Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2015 - 19 CE 15.2179
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U. v. 17.8.1982 - 1 C 85/80 - InfAuslR 1982, 276 - juris) ist nicht jede Zwangsmaßnahme, die in die Bewegungsfreiheit des Betroffenen vorübergehend eingreift, zu den intensiven Freiheitsbeschränkungen zu rechnen, die als Freiheitsentziehungen den besonderen Schutz des Art. 104 Abs. 2 GG auslösen.Ihre Auswirkung auf die Bewegungsfreiheit des Ausländers erscheint lediglich als eine sekundäre, kurzfristige Folge der Erfüllung der Ausreisepflicht (BVerwG, U.v. 17.8.1982, a.a.O. Rn 14).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2012 - 18 E 491/12
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung einer Duldung bei Ablauf einer dem …
Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2015 - 19 CE 15.2179
Eine Grenzübertrittsbescheinigung regelt nicht die aufenthaltsrechtliche Stellung eines Ausländers, sondern sie stellt nur ein Dokument dar, mit dem die Ausreise von ausreisepflichtigen Ausländern aus dem Bundesgebiet kontrolliert wird (OVG NW, B.v. 18.6.2012 - 18 E 491/12 - juris Rn. 10, 11 m.w.N.).
- VGH Bayern, 26.11.2018 - 19 CE 17.2453
Kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG …
Ob der Antragsgegner durch die (trotz der Abkehr des Antragstellers von der Bereitschaft zur freiwilligen Ausreise) ausgehändigten Grenzübertrittsbescheinigungen, die jeweils eine "Frist" zum Verlassen des Bundesgebietes enthalten (zuletzt bis zum 11.12.2018), jeweils neue Ausreisefristen im Rechtssinn gesetzt hat, ist zweifelhaft, da eine Grenzübertrittsbescheinigung nicht die aufenthaltsrechtliche Stellung eines Ausländers regelt, sondern lediglich ein Dokument darstellt, mit dem die Ausreise von ausreispflichtigen Ausländern aus dem Bundesgebiet kontrolliert wird (in diesem Sinne BayVGH, B.v. 7.10.2015 - 19 CE 15.2179 - BeckRS 2015, 53813; OVG Münster, B.v. 18.6.2012 - 18 E 491/12 - BeckRS 2012, 52620).